22.6.2020 In: Strafrecht

RA Eisenberg: Angebot Ibiza-Video nicht zurückgenommen

Zu der Behauptung, ich hätte das zeitgleich an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien (WKStA), das Justizministerium Österreich und den Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des österreichischen Parlaments gerichtete Angebot, ihnen das Ibiza-Hauptvideo im Original zu überlassen, zurückgezogen, stelle ich fest:

Ich habe nichts zurückgezogen: Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses behauptet, dass er es nicht entgegen nehmen darf. Das Justizministerium hat mittlerweile mitzuteilen gewusst, dass es das Video auch nicht entgegennehmen will. Die WKStA hat sich nicht gemeldet. Die zuständigen Stellen, die WKStA und die Justizministerin habe ich zeitgleich mit dem Ausschussvorsitzenden angeschrieben.

Ich bleibe dabei, dass die oben Genannten das Video zur Verfügung erhalten, wenn und soweit sie in der Lage sind, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie es ihnen straffrei überlassen werden kann.

Presseanfragen oder Anfragen einzelner Abgeordnete, ihnen das Video zu überlassen, müssen schon deshalb zurückgewiesen werden, weil niemand bereit ist, durch die Übergabe des Videos eine Straftat zu begehen.

Wenn die Abgeordneten das Video als Beweismittel erschließen wollen, müssen sie für die erforderlichen Beweisanträge und -beschlüsse sorgen.

RA Eisenberg