Prof. Dr. Stefan König

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Stefan König genießt als Gründungspartner der ursprünglich mit Rechtsanwalt Eisenberg gegründeten Sozietät ein bundesweit hohes Ansehen als Strafverteidiger - sowohl in der forensischen Tätigkeit, als auch im rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskurs.

 
 

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Strafverteidigung, auch in Steuerstrafsachen
  • Urheber- und Medienrecht
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. König wurde in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren des Bundes und einzelner Länder als Sachverständiger gehört
  • durch den Innenausschuss und durch den Rechtsausschuss des deutschen Bundestages (zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, zur Kronzeugenregelung, zur Verständigung in Strafsachen, zur Reform des Untersuchungshaftrechts und zur Reform der Wiederaufnahme im Strafverfahren) sowie
  • durch den Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages (zum
    Untersuchungshaftvollzugsgesetz) und
  • durch das Abgeordnetenhaus von Berlin (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz)
 

Auszeichnungen

 

Funktionen

Rechtsanwalt Prof. Dr. König ist Mitautor des Kommentars zum Gesamten Strafrecht und Mitherausgeber des Handbuchs "Internationale Rechtshilfe in Strafsachen" (2. Aufl. 2020), beide erschienen im Nomos-Verlag, sowie Mitautor des Münchner Handbuchs Strafverteidigung und des Handbuchs zum Strafverfahren, beide erschienen im Beck-Verlag. Rechtsanwalt Prof. Dr. König ist Herausgeber des "Anwaltkommentars Untersuchungshaft", erschienen im Deutschen Anwaltverlag (1. Aufl. 2012), Mitherausgeber und -autor des Handkommentars zum Gesamten Strafrecht (Dölling/Duttge/König/Rössner; 5. Aufl. 2022), ferner Mitautor des Kommentars von Meier-Ladewig/Nettesheim/von Raumer zur Europäischen Menschenrechtskonvention, alle erschienen im Nomos-Verlag.

Er ist Verfasser einer Vielzahl von Aufsätzen zu Fragen des Straf- und Strafverfahrensrechts, des anwaltlichen Berufsrechts sowie zu rechtshistorischen Themen. Seit 2014 war Rechtsanwalt Prof. Dr. König Mitglied der vom Bundesjustizministerium eingesetzten "Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte", die Mitte 2015 einen Bericht mit Empfehlungen für eine Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch vorgelegt hat. Seit Juli 2014 war Rechtsanwalt Prof. Dr. König außerdem Mitglied in der Expertenkommission des Bundesjustizministeriums zur Reform des Strafverfahrens. Seit Februar 2020 gehört er der Expertengruppe des Bundesjustizministeriums zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung an.