Untersuchungsausschussrecht

Wir sind seit 20 Jahren in verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen der Parlamente des Bundes und der Länder tätig. Wir haben Betroffene, Zeugen, Institutionen, Behörden und Regierungsstellen beraten und begleitet.

Wir empfehlen eine solche Beratung, weil Ermittlungen und Nachfragen in das besonders geschützte Verhältnis von Anwalt zu Mandanten auch für Untersuchungsausschüsse unzulässig sind und der Inhalt dieser Beratung nicht für Dritte aufgeklärt werden kann. Wir helfen bei der Klärung von Vorlagepflichten, Zeugnis- und Auskunftsverweigungsrechten. Wir sind erfahren darin, Beweisanträge zu stellen und mit Beweiserhebungen umzugehen. Wir helfen bei der Abwehr von unzulässigen oder falschen Berichten über das Geschehen im oder im Zusammenhang mit einem Untersuchungsausschuss.

Mitglieder der Sozietät waren in folgenden Untersuchungsausschüssen tätig:

  • Untersuchungsausschuss "Tempodrom" des Berliner Abgeordnetenhauses, 15. Wahlperiode
  • Untersuchungsausschuss "Bankgesellschaft/Parteispenden II" des Berliner Abgeordnetenhauses, 15. Wahlperiode
  • Zweiter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (Pröhl/Kieler Schloss) des Schleswig-Holsteinischen Landtags, 15. Wahlperiode
  • Erster Untersuchungsausschuss "BND" des Deutschen Bundestages, 16. Wahlperiode