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23.11.2023 In: Medien- und Presserecht

Autorin Shibli scheitert mit Verbotsantrag gegen die taz

Die palästinensisch-stämmige Autorin Adania Shibli ("Eine Nebensache") hat versucht, beim LG Hamburg ein Verbot mehrerer Textstellen in dem kritischen Artikel "Schatten auf der Buchmesse" in der taz vom 11.10.2023 zu erwirken. Die taz hat sich gegen das verlangte Verbot gewandt, weil sie die Freiheit der Literaturkritik gefährdet gesehen hat.

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23.11.2023 In: Medien- und Presserecht

Umfangreiche Verbotsverfügung gegen Spiegel TV-Beitrag

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 16.11.2023 die Veröffentlichung einer Mehrzahl von Filmsequenzen des Spiegel TV-Beitrags "Der Jahrhundertcoup 2 - Ein krimineller Clan auf Beutezug" zum Einbruch in das "Grüne Gewölbe" in Dresden für rechtswidrig erklärt. 

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28.9.2023 In: Medien- und Presserecht

Zurückweisung der Strafanzeige von Mockridge-Anwälten gegen Ines Aniol (aktualisiert)

Die StA Köln lehnt es ab, Ermittlungen geg. Frau Aniol einzuleiten (§ 152 Abs. 2 StPO). Es besteht im Zusammenhang mit einem eingestellten Strafverfahren gegen Luke Mockridge kein Anfangsverdacht geg. Ines Aniol wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung, des Vortäuschens einer Straftat, der falschen Versicherung an Eides statt, der üblen Nachrede oder eines anderen Straftatbestandes.

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1.9.2023 In: Medien- und Presserecht

LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen den Piper Verlag

Das LG Hamburg stellt mit Beschluss vom 30.08.2023 fest, dass Teile des im Piper Verlag erschienenen Buches "Falsch verdächtigt" aufgrund tiefgreifenden Eingriffs in die thematische und räumliche Privatsphäre von Frau Ines Aniol rechtswidrig sind.

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8.8.2023 In: Medien- und Presserecht

Pressemeldung zu Ines Aniol: Wiedergabe von Chat-Nachrichten rechtswidrig

Das LG Hamburg hat die Wiedergabe von privaten Chat-Nachrichten durch den Axel-Springer-Verlag für rechtswidrig erklärt. Die Pressekammer stellt fest, dass aus den Umständen und Gründen der Trennung der Ines Aniol von ihrem ehemaligen Partner keine zwingenden Schlüsse hinsichtlich der Berechtigung der Vergewaltigungsvorwürfe zu ziehen sind. Ines Aniol habe nie behauptet, dass der Inhalt der Vergewaltigungsvorwürfe der Grund für die Trennung gewesen sei.

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31.3.2023 In: Medien- und Presserecht

FEINE SAHNE FISCHFILET erwirkt Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung

Das LG Berlin hat gegen zwei Presseverlage einstweilige Verfügungen wegen der Verbreitung von anonymen Anschuldigungen zum Nachteil der Band sowie ihres Sängers Monchi erlassen. Die Anschuldigungen wurden im Frühjahr 2022 anonym in den sozialen Medien verbreitet. Uns liegt ein Beschluss des LG Stralsund vor, nach dem die Inhalte die Tatbestände der Verleumdung und Beleidigung erfüllen. Die entsprechenden Accounts wurden schon Ende letzten Jahres gesperrt. Das LG Berlin hat aktuell die Verbreitung der Vorwürfe sowohl durch eigene Verlautbarung als auch durch Verlinkung zu Sekundärquellen in den sozialen Medien untersagt.

sch.