Prof. Dr. Stefan König
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
- Geboren 1955 in Saarbrücken
- Seit 1985 Rechtsanwalt in Berlin
- Promotion 1986
- Seit 1987 in Sozietät mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
- Seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht
- Von 1990 bis 1996 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin
- Seit 2009 in Sozietät mit RA Johannes Eisenberg und RAin Dr. Stefanie Schork
- Von 1996 bis 2002 Mitglied des Vorstandes der Vereinigung Berliner Strafverteidiger (Leiter der Redaktion der Rechtsprechungsdatenbank von strafverteidiger-berlin.de)
- Von Januar 2003 bis Januar 2006 1. Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger
- Seit 1995 Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins
- Von Januar 2006 bis Dezember 2016 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins
- Seit 2009 Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehr des Deutschen Anwaltvereins
- Außerdem Gründungsmitglied im Menschenrechtssausschuss des Deutschen Anwaltvereins
- Seit Februar 2015 Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen
- Laut Focus-Spezial Ausgabe "Das ist Ihr Recht 2019" zählt Rechtsanwalt Prof. Dr. König auch im Jahr 2019 wieder zu "Deutschlands Top-Rechtsanwälten"
- Die WirtschaftsWoche hat in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institute im Jahr 2019 Prof. Dr. König als "Spezialisten im Wirtschaftsstrafrecht" ausgezeichnet

Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafverteidigung, auch in Steuerstrafsachen
- Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwalt Prof. Dr. König wurde in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren des Bundes und einzelner Länder als Sachverständiger gehört
- durch den Innenausschuss und durch den Rechtsausschuss des deutschen Bundestages (zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, zur Kronzeugenregelung, zur Verständigung in Strafsachen, zur Reform des Untersuchungshaftrechts und zur Reform der Wiederaufnahme im Strafverfahren) sowie
- durch den Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz) und
- durch das Abgeordnetenhaus von Berlin (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz)
Auszeichnungen und Funktionen
- 1987 Ernst-Reuter-Preis der Freien Universität Berlin
- 2003 Max-Alsberg-Preis der Deutschen Strafverteidiger
Rechtsanwalt Prof. Dr. König ist Mitautor des Kommentars zum Gesamten Strafrecht und Mitherausgeber des Handbuchs "Internationale Rechtshilfe in Strafsachen" (2. Aufl. 2020), beide erschienen im Nomos-Verlag, sowie Mitautor des Münchner Handbuchs Strafverteidigung und des Handbuchs zum Strafverfahren, beide erschienen im Beck-Verlag. Rechtsanwalt Prof. Dr. König ist Herausgeber des "Anwaltkommentars Untersuchungshaft", erschienen im Deutschen Anwaltverlag (1. Aufl. 2012), Mitherausgeber und -autor des Handkommentars zum Gesamten Strafrecht (Dölling/Duttge/König/Rössner; 5. Aufl. 2022), ferner Mitautor des Kommentars von Meier-Ladewig/Nettesheim/von Raumer zur Europäischen Menschenrechtskonvention, alle erschienen im Nomos-Verlag.
Er ist Verfasser einer Vielzahl von Aufsätzen zu Fragen des Straf- und Strafverfahrensrechts, des anwaltlichen Berufsrechts sowie zu rechtshistorischen Themen. Seit 2014 war Rechtsanwalt Prof. Dr. König Mitglied der vom Bundesjustizministerium eingesetzten "Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte", die Mitte 2015 einen Bericht mit Empfehlungen für eine Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch vorgelegt hat. Seit Juli 2014 war Rechtsanwalt Prof. Dr. König außerdem Mitglied in der Expertenkommission des Bundesjustizministeriums zur Reform des Strafverfahrens. Seit Februar 2020 gehört er der Expertengruppe des Bundesjustizministeriums zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung an.