Prof. Dr. Stefan König

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

 

Tätigkeitsschwerpunkte


 

Auszeichnungen und Funktionen

Rechtsanwalt Prof. Dr. König ist Mitautor des Kommentars zum Gesamten Strafrecht und Mitherausgeber des Handbuchs "Internationale Rechtshilfe in Strafsachen" (2. Aufl. 2020), beide erschienen im Nomos-Verlag, sowie Mitautor des Münchner Handbuchs Strafverteidigung und des Handbuchs zum Strafverfahren, beide erschienen im Beck-Verlag. Rechtsanwalt Prof. Dr. König ist Herausgeber des "Anwaltkommentars Untersuchungshaft", erschienen im Deutschen Anwaltverlag (1. Aufl. 2012), Mitherausgeber und -autor des Handkommentars zum Gesamten Strafrecht (Dölling/Duttge/König/Rössner; 5. Aufl. 2022), ferner Mitautor des Kommentars von Meier-Ladewig/Nettesheim/von Raumer zur Europäischen Menschenrechtskonvention, alle erschienen im Nomos-Verlag.

Er ist Verfasser einer Vielzahl von Aufsätzen zu Fragen des Straf- und Strafverfahrensrechts, des anwaltlichen Berufsrechts sowie zu rechtshistorischen Themen. Seit 2014 war Rechtsanwalt Prof. Dr. König Mitglied der vom Bundesjustizministerium eingesetzten "Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte", die Mitte 2015 einen Bericht mit Empfehlungen für eine Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch vorgelegt hat. Seit Juli 2014 war Rechtsanwalt Prof. Dr. König außerdem Mitglied in der Expertenkommission des Bundesjustizministeriums zur Reform des Strafverfahrens. Seit Februar 2020 gehört er der Expertengruppe des Bundesjustizministeriums zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung an.