Presse- und Medienrecht
Wir beraten und vertreten Betroffene und Verlage im Streit über die Rechtmäßigkeit von Veröffentlichungen durch Presseorgane, Medienanstalten, Internetverantwortliche.
Wir beraten mögliche Betroffene im Vorfeld von drohenden Veröffentlichungen. Bereits erfolgte Berichterstattungen sichten wir, klären unsere Mandanten über mögliche Gegenansprüche auf und prüfen deren Erfolgsaussichten. Wir beraten Einzelpersonen, Institutionen, Firmen und Behörden beim Umgang mit Presseanfragen und eigenen Verlautbarungen gegenüber den Medien.
Wir unterstützen Betroffene im Falle von krisenhaften Entwicklungen mit Kommunikationsbedarf, also wenn sich die Öffentlichkeit für Sie zu interessieren beginnt, wenn Presseanfragen vorliegen, der Staatsanwalt kommt oder der Untersuchungsausschuss dämmert und die Medien sich des Themas annehmen. Aufgrund unserer Erfahrungen als Strafverteidiger und Betroffenen- bzw. Zeugenbeistände vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sind wir besonders versiert in der Beratung entlang der Schnittstellen "Untersuchungen" und "Medienberichterstattung". Wir sind besonders kompetent im Umgang mit Konfliktlagen, die vielfältig Bereiche des Presserechts, des Strafprozessrechts, des Datenschutzrechtes und des Verwaltungsrechts gleichermaßen berühren. Wir haben in der Vergangenheit vielfältig größere Kampagnen, so nennen wir die Abwehr einer Flut von abträglichen Berichten für Betroffene, bewältigt. Wir sind bekannt dafür, dass wir Ansprüche unserer Mandanten nachhaltig und gewissenhaft verfolgen. Wir können schnell erkennen, welche Bedrohungslage besteht oder entstehen kann und beurteilen, welche rechtlichen Schritte Aussicht auf Erfolg versprechen. Wir bearbeiten die häufig tagesaktuellen Mandate in kürzester Frist. Dabei ist in allen Fällen eine enge Kooperation mit bereits involvierten Beratern, Pressesprechern, aber auch ggf. mit Strafverteidigern unser Grundsatz.
Als Strafverteidiger kennen wir insbesondere die Probleme der Berichterstattung über Strafverfahren auch aus der Sicht der Betroffenen.
Frühe Beratung kann Weichen zu Gunsten der Betroffenen stellen, Kampagnen beeinflussen und wiederholte Falschdarstellungen verhindern helfen. Je früher wir eingeschaltet werden, desto nachhaltiger können wir helfen.
Für Verlage übernehmen wir im Vorfeld die Beratung und Planung einer Veröffentlichung mit Risikoperspektive. Wir prüfen nach erfolgter Berichterstattung gerne deren Rechtmäßigkeit und beraten beim Umgang mit persönlichkeitsrechtlichen Abwehransprüchen etwaiger Betroffener.
Wir stehen auch für Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter von Presseabteilungen, für Pressesprecher, PR-Abteilungen, Referenten usw. zur Verfügung, zu Fragen wie:
- Abschluss von Autorisierungsabreden;
- Sicherung von Beweismitteln im Falle von Interviews;
- Verhinderung von sinnentstellenden Entlehnungen aus Interviews sowie der Verbreitung von Versatzstücken aus Interviews;
- Überblick über die Möglichkeiten presserechtlicher Abwehrmaßnahmen.